Kreation, Konzeption, Kommunikation
Einen zertifizierten Hygieneschutzbeauftragten im Betrieb zu haben ist mitunter seit einigen Monaten unabdingbar. Die Industrie- und Handelskammer bietet zu diesem Zwecke zertifizierte Lehrgänge an, bei dem Mitarbeiter und Führungskräfte die wichtigsten Punkte und Einblicke in Sachen Hygiene und Sicherheit erlernen und gezielt ihr Wissen ausbauen können. Denn Sicherheit und Hygiene sollte nicht erst seit Corona Thema auf der Agenda sein.
Hygienestandards, behördliche Auflagen, Konzepte, Abstandsregeln & Co.. All dies sind Schlagwörter, denen jeder Einzelne momentan ganz individuell ausgesetzt ist. Die Veranstaltungsbranche ist nicht erst seit Covid-19 damit vertraut Hygienekonzepte zu schreiben und dadurch höchste Sicherheit zu bieten. Doch seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Thema „Hygiene“ eine neue Brisanz erreicht.
Was müssen Auftraggeber und Veranstalter jetzt beachten?
Denny Wardenga, Senior Project Manager bei Brainchildz, hat diese Kompetenzen durch eine IHK-Zertifizierte Hygieneschulung mit über 50 Unterrichtseinheiten erworben. Eine modulare Fachweiterbildung zum „Fachbeauftragten für Hygiene im Veranstaltungswesen“ weitet das Wissen und die Kenntnisse in den einzelnen Bereichen der Veranstaltungssicherheit aus. Von der Grundlagenlehre der Mikrobiologie, über die Entwicklung verschiedener Konzepte und Verordnungen, bis hin zum individuellen Risikomanagement von Veranstaltungen bilden die insgesamt sieben Fachmodule alle Bereiche theoretisch und auch praktisch ab. Namhafte Professoren wie z.B. Prof. Dr. med. Klaus-Peter Hunfeld aus Frankfurt, sowie Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin begleiten die Präsenzmodule als Dozenten und geben ihr Fachwissen weiter. Zu Anfang wurde anhand der Covid-19 Pandemie die Dringlichkeit von Weiterbildungen im Bereich Hygiene und Sicherheit thematisiert. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Verlauf der Pandemie half hierbei am aktuellen Beispiel die theoretischen Inhalte mit der Praxis zu verbinden. Zunächst werden die Teilnehmer für das gesamte Thema der Hygiene sensibilisiert und erlangen einen tiefgehenden Einblick in die Diagnostik und die medizinische Betrachtung der Thematik. Die Ausarbeitung von Hygienekonzepten, die Analyse verschiedener Stufenleitpläne und die Auseinandersetzung mit der Gefährdungsbeurteilung von Veranstaltungen bildeten den Inhalt des 6. und 7. Fachmoduls. Alle Unterrichtstage werden begleitet von Workshops in denen die theoretisch erlernten Inhalte in der Praxis angewandt werden.
Veranstalter und Auftraggeber müssen sich, neben der vorangegangenen Gefährdungs- und Hygieneanalyse, insbesondere mit der Haftung auseinandersetzen. Diese juristische Komponente findet aktuell in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens statt. Ein globales Problem, wie eine Pandemie solchen Ausmaßes, bedarf einer ganz separaten und individuellen Haftungsbewertung. Neben der immer geltenden Devise, dass jeder Bürger dazu verpflichtet ist die geltenden Regelungen und Anordnungen einzuhalten und sich rücksichtsvoll und vorausschauend zu verhalten, sind bei betrieblichen Abläufen und Veranstaltungen die Haftungsbefugnisse Andere.
*Generell gilt bei Veranstaltungen, neben dem Betreiber, der Veranstalter als Haftungsträger. Hierbei ist dahingehend zu beachten, wer als Veranstalter gilt. Dies kann bei Veranstaltungen verschiedenster Art variieren. Ein privater Geburtstag im privaten Raume verpflichtet die Privatperson zum Haftungsträger. Sofern eine Privatperson eine Location anmietet, um dort eine Veranstaltung abzuhalten, gilt die Privatperson als Veranstalter und somit ebenfalls als Haftungsträger. Entscheidet sich ein Unternehmen mit einer Eventagentur als Generaldienstleister zu arbeiten, so kann diese als Veranstalter auftreten und eine entsprechende Haftung übernehmen.
Nicht nur in der jetzigen Zeit sind Hygienekonzepte für jegliche Art von Veranstaltung verpflichtend. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden ob diese Konzepte individuell durch ein Gesundheitsamt bestätigt werden müssen. Dies kann je nach Größe und Art der Veranstaltung variieren. Nicht jede Veranstaltung benötigt ein bestätigtes Hygienekonzept. Als sicher gilt, dass die Erstellung von Hygienekonzepten auch nach der Pandemie erforderlich bleibt.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei Firmenveranstaltungen stets für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Dies ist bereits seit vielen Jahren im Arbeitsschutzgesetz unter §4 festgelegt. Hierzu gehört ebenfalls das Erstellen eines Hygienekonzeptes, sollte dies nicht vorliegen, handelt der Arbeitgeber im Zweifel rechtswidrig, da er die Sicherheit der Mitarbeiter nicht vollständig gewährleisten kann.
Es stellt sich nun jedoch natürlich ebenfalls die Frage, wer diese Konzepte optimal ausarbeiten kann. Informiert man sich im Internet über die Ausbildung zum Hygieneschutzbeauftragten lassen sich einige Kurse, Schulungen oder Lehrgänge finden. Dies lässt einige Zweifel laut werden, da diese verschiedenen Angebote in eklatanter Weise an Qualität variieren. Es sollte stets darauf geachtet werden von wem die Schulung angeboten wird und welches Institut dahintersteht.
Brainchildz hat sich im Voraus mit der Frage nach dem optimalen Lehrgang beschäftigt und sich im Endeffekt klar für den IHK-Lehrgang entschieden. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinen, Institutionen, Virologen, Ärzten und Professoren bietet dieser Lehrgang einen einzigartigen Überblick und tiefgehende Informationen, welche den Teilnehmer:in dazu berechtigt sich am Ende mit gutem Fachwissen und vor allen Dingen Gewissen „Fachkraft für Hygiene im Veranstaltungswesen“ nennen zu dürfen.
Die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter einer Veranstaltung hat heute mehr denn je oberste Priorität. Es gibt viel zu beachten, insbesondere bei der Erstellung und Einhaltung von Hygienekonzepten und das nicht erst seit Corona.
Bestehen Zweifel, sollten Sie sich immer einen professionellen Rat einholen. Die Vorlagen, Regelungen und Maßgaben sind für viele undurchsichtig und können mithilfe eines Hygieneschutzbeauftragten verständlich auf- und ausgearbeitet werden.
*Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtliche Beratung, lediglich um eine Zusammenfassung der Inhalte des Seminars und der dortigen Schulungen und Auskünfte.